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Es
können alle Bücher ausgeliehen werden, die keine
Präsenzexemplare sind und nicht aus dem Semesterapparat stammen. Außerdem können Bücher aus der Semesterausleihe ausgeliehen werden.
Es gelten darüber hinaus folgende Ausleihbestimmungen
für Studierende, Mitarbeiter und Externe:
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Ausleihfrist
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3
Wochen während der Vorlesungszeit,
5 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit,
auf schriftlichen Antrag (Vordrucke erhältlich
in der BMI) für Diplomanden und Examenskandidaten
6 Wochen.
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Mahnungen
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1.
Mahnung: 2 Öffnungstage nach Ablauf der Leihfrist
2. Mahnung: nach Ablauf von 2 Wochen
3. Mahnung: nach Ablauf von 4 Wochen
Wer eine 3. Mahnung oder drei 2. Mahnungen erhält,
wird vom Leihverkehr ausgeschlossen.
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Mahngebühren
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Nach
dem Ablauf der Leihfrist erheben wir eine Gebühr von 1 Euro für jede angefangene Woche und jedes
Buch!
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Entleihvorgang
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Beim
ersten Entleihen müssen der Studentenausweis
bzw. der UB-Leseausweis sowie der Personalausweis
vorgezeigt werden, damit ein Benutzereintrag angelegt
werden kann.
Für jedes Buch muss die zugehörige
Stellvertreterkarte (ohne Adresse) ausgefüllt
und bei der Aufsicht abgegeben werden.
Es können maximal 25 Bücher gleichzeitig ausgeliehen
werden.
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Verlängerungen
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Verlängerungen
der Leihfrist eines Buches sind möglich, solange
das Buch nicht vorbestellt ist. Beim Ausleihen eines
Buches werden die Leihfristen für bereits ausgeliehene
Bücher automatisch verlängert.
Verlängerungen sind auch per E-Mail oder telefonisch
möglich.
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Vorbestellungen
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Bereits
ausgeliehene Bücher können vorbestellt werden.
Eine Vorbestellung kostet 60 Cent Verwaltungsgebühren.
Ein vorbestelltes Buch muss innerhalb des angegebenen
Zeitraumes, der auf einer Postkarte oder per E-Mail mitgeteilt wird,
abgeholt werden.
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Ausleihbestimmungen
für Mitarbeiter:
| Entleihvorgang |
Die
Stellvertreterkarte des Buches muss mit Ausleihdatum,
vollständigem Namen und Institutsbezeichnung ausgefüllt
werden. Anschließend wird sie in den dafür vorgesehenen
roten Ablagekasten, der sich im Regal neben dem Schreibtisch befindet, gelegt. |
| Rückgabe |
Die
ausgefüllte Zeile auf der Stellvertreterkarte ist
zu streichen und die Stellvertreterkarte in das Buch zurückzulegen.
Das Buch mit Stellvertreterkarte ist anschließend
auf die entsprechende Ablage im Regel neben dem Schreibtisch zu legen. |
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